"Mediation"
bezeichnet die unterstützte Verhandlung zwischen Konfliktparteien. Im Beisein eines neutralen Dritten, dem Mediator, wird von diesem die Verhandlung nach einem strukturierten Ablauf geleitet.

Die Verhandlungsform "Mediation" dient der gütlichen, außergerichtlichen, Einigung zwischen mindestens zwei Konfliktparteien.
Für die Beilegung zwischenmenschlicher Probleme ist die Mediation besonders geeignet. Die Parteien bekommen innerhalb der Mediation die Möglichkeit, aktuelle Probleme gemeinsam zu lösen. Für die Zukunft wird geklärt, wie Probleme verhindert bzw. behandelt werden sollen um ein friedliches Miteinander zu sichern.

Für die Verhandlungsform "Mediation" gelten folgende 5 Maßstäbe


1. Freiwilligkeit der Beteiligten
2. Informiertheit der Beteiligten
3. Offenheit und Vertraulichkeit
4. Ergebnisoffenheit und Kooperationswille
5. Selbstverantwortung und Selbstständigkeit der Parteien

Für den Verhandlungsführer, den " Mediator" gilt:


Der Mediator ist neutraler Dritter; hat für alle Beteiligten gleiches Verständnis; schafft geeigneten Verhandlungsraum; vereinbart einen Verhandlungsvertrag; unterstützt positiv den Verhandlungsverlauf; macht keine Vorschläge, leitet durch die 5 Phasen der Mediation; überführt gefundene Lösungen in einen rechtsverbindlichen Rahmen.

Der Mediator wird mit Hilfe der ihm zu Verfügung stehenden Instrumentarien den Verhandlungsverlauf positiv unterstützen. Der Mediator wird keinerlei Vorschläge machen, sondern die Parteien durch einen besonderen Kommunikationsprozess, der aus 5 Phasen besteht, leiten. Gefundene Lösungen werden vom Mediator in einen rechtsverbindlichen Vertrag überführt.